Richtiges Grillen auf dem Balkon

Grillen auf dem Balkon: damit das Grillvergnügen nicht zur Enttäuschung wird

Mieter wollen die lauen Sommerabende natürlich voll und ganz auf ihrem Balkon auskosten. Dazu gehört für viele Verbraucher auch eine zünftige Grillparty mit Freunden. Doch in vielen Wohnanlagen ist der Vermieter nicht einverstanden und auch die Nachbarn reden ein Wörtchen mit. Wer den unbeschwerten Grillabend auf dem Balkon also genießen möchte, sollte sich an folgende Regeln und Tipps halten:

  • schauen Sie in Ihren Mietvertrag ob Grillen dort explizit ausgeschlossen wurde
  • benutzen Sie nur Grills welche für die Nutzung auf einem Balkon geeignet sind
  • machen Sie sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut, wie Wind, Nähe zu Nachbarn usw.
  • halten Sie immer ein geeignetes Löschmittel bereit

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung zum Thema „Grillen auf dem Balkon“, jedoch kann der Vermieter im Mietvertrag verbieten, dass auf dem Balkon gegrillt wird oder regulieren. So kann der Vermieter etwa das Grillen mit einem Holzkohlegrill verbieten. Hält sich ein Mieter nicht daran, riskiert er eine Abmahnung. Ignoriert der Mieter das Verbot oder die Einschränkung auch weiterhin, sogar die Kündigung.

Wie oft darf gegrillt werden?

Grundsätzlich kann ein Mieter so oft auf seinem Balkon grillen, wie er möchte. Zwar haben verschiedene Gerichte das Grillen auf dem Balkon eingeschränkt. Allerdings handelt es sich dabei um Einzelfallentscheidungen, die nicht allgemein gültig sind.

Wichtig: Rücksicht auf die Nachbarn

Unabhängig davon, wie das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag geregelt ist, gilt in jedem Fall: Wer grillt, muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Genau deshalb sollten sie auch auf einen Holzkohlegrill verzichten. Bei diesen Grills besteht nämlich die Gefahr, dass dichter Qualm über ein offenes oder gekipptes Fenster in die Wohnung des Nachbarn dringen könnte. Dadurch fühlt sich der Nachbar natürlich gestört und der Grillmeister muss vielleicht wegen eines Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz sogar mit einer Geldbuße rechnen.

Gelegentlichen Grillgeruch müssen die Nachbarn aber hinnehmen, wenn das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist. Die gesetzliche Nachtruhe müssen Grillfreunde hingegen in jedem Fall einhalten. Üblicherweise dauert diese ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens an. Allerdings gibt es hierzu in einigen Kommunen auch abweichende Regelungen. Während dieser Zeit sollte sich die Partygesellschaft also besser in die Wohnung des Gastgebers zurückziehen, weil auch laute Unterhaltungen die Nachbarn stören könnten.

So wird das Grillen auf dem Balkon zu einem stressfreien Vergnügen

Meist wird der Qualm, der beim Grillen entsteht, von den Nachbarn als störend empfunden. Doch es gibt genügend Alternativen, bei welchen kein Qualm entsteht und der Gastgeber seinen Gästen dennoch frisches Grillfleisch und -gemüse servieren kann.

Als optimaler Grill für das Grillen auf dem Balkon gilt der Gasgrill. Diese Modelle haben den großen Vorteil, dass sie sich schneller aufheizen, wobei zugleich die Rauchentwicklung deutlich geringer ist als bei einem Holzkohlegrill. Weil sich darüber hinaus auch die Temperatur besser regeln lässt, können auf einem Gasgrill auch aufwändigere Gerichte zubereitet werden. Allerdings muss auf dem Balkon auch ausreichend Platz vorhanden sein, um einen Gasgrill aufzustellen, ohne die Gäste zu behindern.

Auf kleineren Balkonen bietet sich als Alternative ein Elektrogrill an, für den nur ein Stromanschluss vorhanden sein muss. Dieser kann aber auch problemlos mit einem Verlängerungskabel aus der Wohnung auf den Balkon gelegt werden. Weil der Elektrogrill nach einem anderen Prinzip funktioniert wie ein Holzkohle- oder Gasgrill, entsteht auch kein störender Rauch. Denn bei diesen Modellen wird das Grillgut, das sich auf einem Rost aus Teflon oder Gusseisen befindet, von einer elektrischen Heizspirale direkt aufgeheizt. Das abtropfende Fett wird in einer darunter befindlichen Wanne aufgefangen.

Soll doch ein Holzkohlegrill verwendet werden, so empfehlen sich kleinere Tischgrills, wie der Lotus Grill (siehe Bild). Dieser verfügt über einen elektrischen Lüfter, welcher die Kohle sehr schnell glühen lässt und außerdem für eine geringe Rauchentwicklung sorgt.

Weitere Tipps für einen gelungenen Grillabend

Keinesfalls sollte der Grillmeister mit einer Grillzange in das Fleisch stechen. Der Grund: Dadurch bildet sich einerseits mehr Qualm, andererseits entsteht dadurch auch das gesundheitsschädliche Benzypren. Das Grillgut sollte also grundsätzlich mit einer Grillzange gewendet werden, wodurch das Fleisch auch schön saftig bleibt.

Mariniertes Fleisch sollte aus einem guten Grund abgetupft werden, bevor es auf den Grill gegeben wird. Denn viele Marinaden enthalten Öl. Auch das kann natürlich in die Glut tropfen und lästigen Qualm erzeugen.

Das sagt der Anwalt Alexander Bredereck zu dem Thema

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